fester Verrechnungspreis

fester Verrechnungspreis
Standardpreis; rechnerisches Hilfsmittel der Kostenrechnung.
- Anwendungszwecke: (1) Vereinfachung von Abrechnungsvorgängen im Rahmen der Bewertung innerbetrieblicher Lieferungen und Leistungen ( innerbetriebliche Leistungsverrechnung); (2) Ausschaltung außerbetrieblicher Preisschwankungen. F.V. erbringen ebenfalls eine Rechnungsvereinfachung sowie eine verbesserte  Kostenkontrolle.
- Bildung von f.V.: Erfolgt auf der Grundlage von Durchschnittswerten der Vergangenheit oder Planpreisen unter Berücksichtigung zukünftig zu erwartender Preisentwicklung, um die Differenz zwischen dem auf längere Zeit stabil zu haltenden f.V. und dem tatsächlichen Preis möglichst niedrig zu halten.
- Die Differenzen zwischen den f.V. und den exakten Wertansätzen werden häufig direkt in das  Betriebsergebnis übernommen. Bei Anwendung des Gemeinschafts-Kontenrahmens industrieller Verbände (GKR) werden die Preisdifferenzen auf einem Konto der Klasse 2 ( Preisdifferenzkonto) erfasst, dessen Saldo über das neutrale Ergebniskonto bzw. ein Verrechnungspreiskonto gebucht wird; bei Anwendung des Industrie-Kontenrahmen (IKR) im Rechnungskreis II (Klasse 9).
- Vgl. auch  Verrechnungspreis.

Lexikon der Economics. 2013.

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